AGB
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben zum Ziel, eine partnerschaftliche und
erfolgreiche Geschäftsbeziehung zu ermöglichen. Voraussetzung dafür ist eine transparente
Informationspolitik. Dies dokumentieren wir aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
2. Um allfällige Missverständnisse auszuräumen, erstellen wir nach Bestellung eine Auftragsbestätigung,
welche Artikel, Menge, Preis, Lieferzeit, Preisbasis, Konditionen sowie
evtl. spezielle Abmachungen beinhaltet. Auf jeder Auftragsbestätigung erfolgt ein Hinweis
auf unsere Homepage www.swero.de, auf welcher die AGB abrufbar sind!
Mit der Zustimmung der Auftragsbestätigung gelten die AGB als zur Kenntnis genommen und
anerkannt. Bei anzufertigender Ware startet die Produktion erst nach Zustimmung zur
Auftragsbestätigung.
3. Mängelrügen sind spätestens innerhalb 8 Tagen nach Entgegennahme der Lieferung schriftlich
(Brief, Fax oder E-Mail) geltend zu machen. Die Verarbeitung des Materials, auch teilweise, gilt als
Anerkennung mängelfreier Lieferung. Für Folgeschäden, die durch unsere Waren verursacht
werden, wird jede Haftung ausgeschlossen.
4. Für planerische Leistungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung unserer Waren nach der Lieferung
wird keine Haftung übernommen. Wegen allfälliger Planungsfehler kann kein Regress auf uns
genommen werden.
5. Sonderanfertigungen können nicht stückzahlengenau produziert werden. Mehrmengen bis 5% sowie
Verschnittlängen müssen toleriert und bezahlt werden.
6. Rücknahmen bedürfen unserem Einverständnis! Es werden nur Standardartikel in Originalpaketen
(VPE) zurückgenommen. Davon wird 10% vom Warenwert zuzüglich Transportkosten, mindestens
jedoch EUR 100.- als Aufwand am ursprünglichen Warenwert in Abzug gebracht. Bei
Rücknahmemengen, welche unseren Lagerbestand wesentlich beeinflussen, gelten fallweise zu
regelnde Bedingungen.
7. Preisbasis ist in der Regel franko Werk ab einem Rechnungsbetrag von EUR 1.500.- (netto) innerhalb
Deutschlands. Für Auslandslieferungen z.B. in die Schweiz beträgt der Rechnungsbetrag EUR 3.000.-
(netto). Für kleinere Rechnungsbeträge sowie für Baustellenanlieferungen gilt ein fallweise zu
regelnder Transportkostenzuschlag.
8. Das in der Auftragsbestätigung vereinbarte Zahlungsziel ist verbindlich. Unberechtigte Skontoabzüge
werden in jedem Fall nachbelastet. Ab 2. Mahnung wird ein Verzugszins von 5% erhoben.
9. Lieferfristen werden möglichst eingehalten. Sollte dies nicht möglich sein, so setzen wir uns
schnellstmöglich mit unseren Kunden in Verbindung, um Lösungen zu finden. Die Nichteinhaltung von
Terminen berechtigt den Besteller erst nach angemessener Nachfrist zum Rückzug vom Vertrag. Der
Ersatz von Schaden aus verspäteter Lieferung ist nur bei fahrlässig verursachter Verspätung
geschuldet.
10. Für Rahmenverträge können Abmachungen in Abweichung von diesen AGB getroffen werden. Für Ihre
Gültigkeit bedürfen sie der Schriftform.